Abgrenzung der Mediation zu anderen Einrichtungen
Eine Abgrenzung der Mediation, welche zwar ein Verfahren darstellt, jedoch keine Institution wie ein Gericht, ein Schiedsgericht oder eine Schlichtungsstelle darstellt, ist besonderer Bedeutung beizumessen. Denn im Vergleich zu derartigen Institutionen bieten die Mediation eine Vielzahl an Vorteilen. Ein kurzer Überblick soll dies veranschaulichen.
Vorteile der Mediation gegenüber einem Gerichtsverfahren auf einem Blick:
Mediation | Gerichtsverhandlung | |
---|---|---|
Entscheidungsträger | die Parteien | der Richter |
Art des Verfahrens | freiweillig und selbstbestimmt | unfreiwillig und fremdbestimmt |
Auswahl des Vermittlers | selbstbestimmt | keine Wahlmöglichkeit |
Expertenwissen | Vermittlungsexperte | Rechtsexperte |
Dauer im Durchschnitt | mehrere Tage | wenige bis mehrere Monate |
Zeit bis Verfahrensbeginn | Wenige Wochen | Wochen bis Monate |
Kosten | Honorar des Mediators | Honorar des Anwalts plus Gerichtskosten |
Konfliktlösung | Gewinn/Gewinn | Verlust/Gewinn oder Verlust/Verlust |
Fokus | Zukunft - lösungsorientiert | Vergangenheit - ein Schuldiger wird gesucht |
Stil | kooperativ | bestimmt |
Ergebnis | gemeinsam erarbeitet | vom Richter/Prozessrecht vorgegeben |
Zufriedenheit | hoch | gering bis frustrierend |
Emotionales Resultat | Spannung aufgehoben | Spannung bleibt bis hin zu verschärft |
Nachhaltigkeit | hoch, da selbst erarbeitet | gering, da fremdbestimmt und oft Verlust- statt Gewinnsituation |
Es ist für verschiedenste Institutionen (Gerichte, Schiedsverfahren) möglich, sich der Mediation als Verfahren zu bedienen, soweit sie dem Wesen nach mit ihr vereinbar sind.
Das Prinzip bleibt unverändert: vom Mediator werden keine Entscheidungen getroffen, keine Empfehlungen und keine Vorschläge für eine mögliche Konfliktregelung formuliert. Mit der Schlichtung hat Mediation gemein, dass ohne Zustimmung der Parteien keine verbindliche Entscheidung gefällt wird. Insofern kann man sie als besonderes Schlichtungsverfahren bezeichnen. Allerdings zeichnet sich die Mediation gegenüber der Schlichtung dadurch aus, dass der Mediator die Entscheidung ganz den Konfliktbeteiligten überlässt, also auch keine Kompromissvorschläge macht.
Ebenso hat eine Abgrenzung der Mediation mit der Tätigkeit einer Einigungsstelle zu erfolgen, deren Tätigkeit ebenso nicht vergleichbar ist.
Zuletzt ist Mediation auch von jeglicher Form einer Psychotherapie abzugrenzen. Psychotherapie bezeichnet allgemein die gezielte professionelle Behandlung psychischer Störungen und/oder psychisch bedingter körperlicher Störungen mit psychologischen Mitteln. Die Mediation findet Ihre Grenzen dort, wo psychische Störungen mit Krankheitswert bei Medianden hervorkommen. In diesem Fall können wir Ihnen nur entsprechende weiterführende Stellen empfehlen und die Mediation in weiterer Folge abbrechen. Entsprechende Anlaufstellen finden Sie hier.
Im engeren Sinne läuft Mediation immer auf die Arbeit einer (oder mehrerer) den (Kommunikations-)Prozess strukturierenden und moderierenden Person(en) mit (allen) beteiligten Konfliktparteien hinaus. Insofern ist die unterstützende Arbeit mit einer einzelnen Konfliktpartei keine Mediation, sondern Konflikt-Coaching.