Fragen und Antworten

Hier möchten wir Ihnen eine Übersicht über die häufigsten Fragen-und-Antworten geben. Bei weiteren Fragen scheuen Sie sich nicht mit uns telefonischen oder schriftlichen Kontakt aufzunehmen.

Fragen-und-Antworten

Was ist Mediation?

Mediation stellt die Vermittlung in Konflikten durch einen neutralen Dritten dar. Im Unterschied zu einem Gerichts- oder Schiedsverfahren liegt das Ziel der Mediation darin, die Fähigkeit der Streitbeteiligten zu fördern, ihren Konflikt eigenverantwortlich, einvernehmlich und zu beiderseitigem Vorteil zu regeln. Es wird sowohl die Kooperations- aber auch Kommunikationsfähigkeit der Beteiligten gefördert, ebenso wie ziel- und zukunftorientiertes Handeln. Dies spart nicht nur Zeit und Geld, sondern auch Nerven. Mediation ist überall einsetzbar, wo es gilt, streitende Parteien zu einer Einigung zu führen, sei es in beruflichen, privaten, gesellschaftlichen oder politischen Zusammenhängen. Hier finden Sie eine detailierte Übersicht zu möglichen Mediationsthemen.

Wann ist eine Mediation nicht möglich?

Grundlegende Voraussetzung zur Durchführung einer erfolgreichen Mediation stellt die absolute Freiwilligkeit sämtlicher Beteiligter dar. Alle Beteiligten müssen ein echtes Interesse haben, einen Konflikt lösen zu wollen. Dafür ist es auch notwendig, dass sämtliche laufende Gerichtsverfahren unterbrochen werden, weil diese oft nur kontraproduktiv wirken. Weiters stellen schwerwiegende psychische Erkrankungen ein Ausschlusskriterium für eine Mediation dar. Mehr zum Konzept der Mediation und den Voraussetzungen find Sie hier.

Wie lange wird die Mediation dauern?

Um eine erfolgreiche Mediation durchführen zu können, ist es unabdingbar, dass alle Beteiligten genug Zeit bereitstellen, um eine einvernehmliche Konfliktlösung zu erarbeiten. Grundsätzlich finden die Mediationseinheiten immer in Doppelstunden statt. Je nach Bedarf wird am Ende einer jeder Doppelstunde besprochen, ob und wann die nächste Einheit stattfinden soll. Das Bundesministerium für Jugend und Familie bietet bei geförderten Familienmediationen eine Förderungen im Umfang von 12 Stunden an, somit sechs Doppelstunden. Aus unserer Erfahrung können wird bestätigen, dass dies ein vernünftiger Umfang darstellt, um eine nachhaltige und konstruktive Lösung zu finden. Es steht natürlich sämtlichen Parteien jederzeit frei, die Mediation abzubrechen. Mehr zum Thema geförderte Familienmediation finden Sie hier.

Was kostet die Mediation?

Es gibt keinen fixen gesetzlich geregelten Tarif.

Zu Beginn einer jeden Mediation wird der Preis für eine Stunde und einen Mediator in der Mediationsvereinbarung festgehalten. Für uns ist entscheidend, dass sich sämtliche Medianden an den Kosten beteiligen, sodass auch ein Aufteilungsschlüssel schriftlich in der Mediationsvereinbarung aufgenommen wird.

Grundsätzlich ist am Ende einer Mediationseinheit der vorher vereinbarte Preis in bar zu begleichen. Sollte dies nicht möglich sein, ist auch eine Überweisung möglich.

Weil im vorhinein nicht absehbar ist, wie schnell eine vernünftige und nachhaltige Lösung gefunden werden kann, ist es nicht möglich, die Gesamtkosten zu Beginn abzuschätzen.

Über Ihren Wunsch werden wir zu Beginn einer Mediation gerne mit Ihnen erörtern, ob eine geförderte Familienmediation möglich ist. In diesem Fall übernimmt je nach Höhe des Familieneinkommens das Bundesministerium für Familie und Jugend die Kosten ganz oder zum Teil, sodass nurmehr ein geringer Selbstbehalt zu tragen ist. Nähere Informationen zu der geförderten Familienmediation sowie die aktuellen Tarifsätze finden Sie hier.

Sämtliche Vor- und Nacharbeiten finden von uns kostenlos statt.

Einvernehmliche Scheidung und Mediation?

Um die Durchführung einer einvernehmlichen Scheidung zu ermöglichen, bieten wir an, zusammen mit Ihnen den Scheidungsvergleich auszuarbeiten. Insbesondere versuchen wir Konflikte über den zwingend Inhalt eines Scheidungsfolgenvergleichs, wie die Regelung des Ehegattenunterhalts, der Aufteilung des Vermögens, der Obsorge für die gemeinsamen Kinder, das Kontaktrecht sowie den Kindesunterhalt bzw. Alimente zu lösen.

Den Antrag auf einvernehmliche Scheidung können Sie vorab bei Ihrem Wohnsitzbezirksgericht abholen; auch wir können Ihnen gratis ein entsprechendes Dokument zur Verfügung stellen. Nähre Informationen zum Thema Scheidung und einvernehmliche Scheidung finden Sie hier.

Wo wird die Mediation durchgeführt?

Die Mediation wird in unseren Büroräumlichkeiten in Wien oder Niederösterreich durchgeführt. Wir haben fixe Büroräumlichkeiten in:

  • Leopoldstadt (1020 Wien, Obere Augartenstraße 8/13
  • Wolkersdorf (2120 Wolkersdorf, Holzfeldgasse 2).

Weitere Standorte:

  • Praxis – Wunderraum (1040 Wien, Trappelgasse 9/4)
  • PPZ-Perchtoldsdorf (2380 Perchtoldsdorf, Höhenstraße 15)

Auch in den von Ihnen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten können Mediationen und Coachings unter Umständen durchgeführt werden. Um eine Kontaktaufnahme zum Zwecke der Abklärung der Voraussetzungen wird ersucht.

Näheres zu unseren Standorten finden Sie hier.

In welcher Sprache wird Mediation angeboten?

Das Team der Streitschlichter bietet Mediation ausschließlich in deutscher Sprache an.

Wenn Sie Mediation in einer anderen Sprache als deutsch benötigen, können Sie anhand der offiziellen Liste der eingetragenen Mediatoren unter Suche – Arbeitssprache ihre gewünschte Sprache suchen. Hier finden Sie diese Liste.